Ausbildung zum Instructor
Der beste Weg zur Erlangung der pädagogischen Fähigkeiten um Ihr fliegerisches Wissen mit Zeit und Geduld an Flugschüler in Theorie und Praxis weiterzugeben.
MFA bietet die Ausbildung zum Fluglehrer für qualifizierte Piloten an, die aktuellen Lehrgangstermine entnehmen Sie der Übersicht oder fragen Sie uns per email nach !
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Fluglehrer – FI(A) / (rp / PPL) für Privatpiloten
nächste FI - Lehrgang Okt 2017wir bieten Weiterqualifizierung bis zum IRI !
Theoretische Ausbildung :
125 Unterrichtsstunden Direktunterricht in den Fächern:
– Der Lernvortrag
– Der Unterrichtsvorgang
– Ausbildungsgrundsätze
– Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
– Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
– Entwicklung des Ausbildungsprogramms
– Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
– Gefahren bei der Simulation von Ausfällen bei der Flugausbildung
– Nachtflugausbildung
– Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung
Praktische Ausbildung
30 Flugstunden auf 1- motorigen Flugzeugen
weitere Fi – Ausbildungen bei MFA: (CRI, MEP, IRI, FI-I)
Des weiteren bietet MFA folgende Fluglehrer-Ausbildungen und Fortbildungen an, die aktuellen Lehrgangstermine entnehmen Sie der Übersicht oder fragen Sie uns per email nach !
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Fluglehrer – FI(A) / (CPL) für gewerbliche Piloten
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Lehrberechtigung für Klassenber. (einmot.) – CRI-SEP
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Lehrberechtigung für Klassenber. (mehrmot.) – CRI-MEP
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Lehrberechtigung für Instrumentenflug – IRI (SE & ME)
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Berechtigung für die Ausbildung von Fluglehrern – FI-I
desweiteren bieten wir für Fluglehrer nach Absprache an:
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Fluglehrerfortbildungen VFR & IFR
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Fluglehrer Verlängerungen und Erneuerungen VFR & IFR
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Fluglehrerkompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL
Im Anschluss an Ihre Ausbildung besteht die Möglichkeit bei unserer Flugschule als Fluglehrer z.B. für Ihre Fluglehreranwärterzeiten und darüber hinaus tätig zu werden. Sprechen Sie uns an, wir finden für Sie die beste Lösung !
Voraussetzungen:
Ausbildung / Training / Prüfung – alles aus einer Hand
MFA ist vom Luftfahrt-Bundesamt für die Ausbildung von Fluglehrern Erwerb, Training, Erneuerung und Prüfung ein- und mehrmotorig zugelassen. Die Ausbildung und Prüfung erfolgt durch Ausbildungsberechtigte und Prüfer von MFA ! Der Nachweis der CPL – Theoriekenntnisse (Voraussetzung für PPL Lehrberechtigung, sonst kann nur die LAPL-Lehrberechtigung erworben werden) kann über MFA erfolgen.